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Informationen zu unserem Honorar

Als zertifizierte Immobiliengutachterin orientiere ich mich bei der Erstellung meiner Angebote an der gültigen Honorar-Richtlinie des LVS-Bayern zur Immobilienbewertung sowie an die gültige BVS-Honorarrichtlinie Immobilienbewertung.


Diese beziehen sich auf die Erstellung von Gutachten zum Verkehrswert (gem. § 194 BauGB) von Immobilien durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie zertifizierte Sachverständige. 
Sie haben hier die Möglichkeit, sich die vollständigen Honorar-Richtlinien herunter zu laden:


Warum erstelle ich keine Kurzgutachten?
Im Gegensatz zu einem Kurzgutachten bietet ein Verkehrswertgutachten eine ausführliche Analyse aller relevanten Faktoren. Es erfordert ein hohes Fachwissen und eine gute Kenntnis des Marktes sowie einen erheblichen Aufwand an Zeit. Es dokumentiert transparent, wie der Wert ermittelt wurde und berücksichtigt alle rechtlichen, wirtschaftlichen und baulichen Aspekte. Das schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vertrauen bei allen Beteiligten. Zudem ist ein solches Gutachten vor Gericht oder bei behördlichen Verfahren anerkannt und kann im Streitfall als belastbare Grundlage dienen. Insgesamt sorgt die ausführliche und fundierte Bewertung für eine höhere Sicherheit und Professionalität, weshalb es in vielen Fällen sinnvoller ist, auf ein Verkehrswertgutachten zu setzen.
 

Neugierig geworden? Dann freue ich mich auf Ihre Nachricht!

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